Pünktlich um 18:00 Uhr begann im Informationszentrum Marzahn-Hellersdorf in der Hellersdorfer Straße 159 die Sitzung des Erweiterten Vorstandes des Bezirksverbandes Berlin Marzahn der Gartenfreunde e.V.. Bevor es so richtig losging, stellte der Vorsitzende Andreas Rinner neue Personalien der Kleingartenvereine vor. Dazu gehörten Jörn Adam als neuer Vorsitzender des KGV „Gartenfreunde Biesdorf“ e.V., Anja Teschner als neue stellvertretende Vorsitzende des KGV „Am Fuchsberg“ e.V. und amtierende Vorsitzende seit dem Rücktritt des Vorsitzenden Frank Walzebuck. Matthias Hohn ist neuer Vorsitzender des KGV „Wuhlegarten“ e.V.. Sven Wachtmann, ehemaliger Gartenfachberater des Landesverbandes konnte als Beauftragter für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit beim Bezirksverband gewonnen werden. Herzlichen Glückwunsch!
Nach Bestätigung von Ingo Freese als Versammlungsleiter, Sven Wachtmann als Protokollführer und Bestätigung der Tagesordnung konnte die Sitzung beginnen. Der Vorsitzende Andreas Rinner berichtete über Tätigkeiten des geschäftsführenden Vorstandes, dem Umzug der Geschäftsstelle und dem geplanten Rückzug ins Grüne Haus und das in Zukunft wieder zwei Vollzeitkräfte beschäftigt werden sollen. Der Beauftragte für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Sven Wachtmann berichtete über die geplante Bereitstellung von Funktions-E-Mail-Adressen für die Kleingartenvorstände. Der Bezirksgartenfachberater Klaus-Peter Becker stellte seine neue Stellvertreterin Anne Schroeter vor, informierte über aktuelle Termine wie dem Tag des Gartens, dem Apfelfest und dem alljährlichen Kleingartenwettbewerb des Bezirksverbandes. Für Gartenneulinge will Klaus-Peter Becker Schulungen z.B. über die kleingärtnerische Nutzung bereitstellen.
Schatzmeister Gert Schoppa stellte den vorläufigen Jahresabschluss 2025 vor. Nach Aussprache und Abstimmung über den Jahresabschluss 2025 wurde dieser zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde der Haushaltplan 2027 vorgestellt. Bei der anschließenden Diskussion wurde über notwendige Ausgaben und Einsparpotentiale gesprochen.
Gert Schoppa berichtete aus dem Landesverband über das neue Kleingartensicherungsgesetz, welches auf landeseigenen Flächen unsere Kleingärten schützen soll. Voraussetzung dafür ist die kleingärtnerische Nutzung, bei der 1/3 des Gartens der Fruchtziehung für die Pächterinnen und Pächter dienen muss. Die sogenannte Drittellösung ist nicht neu, sie besteht quasi seit Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes im Jahr 1983. Gert Schoppa berichtete über erste positive Auswirkungen des Berliner Kleingartensicherungsgesetzes anhand der Kleingärtner in Späths Felde.
Nutzerwechselbeauftragte Yvonne Degler-Liebold berichtete zum Dichtheitsnachweis von Abwassersammelgruben. Abwassersammelanlagen müssen vor Inbetriebnahme zugelassen sein und einer Dichtheitsprüfung unterzogen werde. Der Wiederholungszeitraum für eine Dichtheitsprüfung hängt von der Bauart und der Wasserschutzzone ab, in der sich die Abwassersammelanlage befindet. Zulassung und aktuelle Dichtheitsprüfung müssen beim Kleingärtner vorliegen. Nur nach DIN 1986 Teil 30 geprüfte, neue DIBT geprüfte Kunststoffgruben haben nach der Erstprüfung 30 Jahre Zeit. Für alle anderen Gruben, sanierte Schachtringe oder andere Betonbaukörper (meist ausgekleidet mit einer Art Kunststoff), die zu dem Zeitpunkt der Prüfung damals schon alt waren, gilt das nicht. Für all diese besteht nur eine Gültigkeit des Dichtheitszertifikates von 20 Jahren.
Bild und Text: Jürgen Brockhausen, Bezirkschronist Berlin-Marzahn der Gartenfreunde


